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Radwege

Darf man hier noch fahren?

verkehrsschild-2441.jpegEs gibt genügend Beispiele, wie Fahrradfahren in der Stadt gut funktionieren kann. Dennoch ist die Radwegsituation häufig unklar. Plötzlich entstehen über Nacht neue Radspuren und alte werden einfach aufgehoben. Mal darf man den Gehweg befahren, mal muss man den Radweg wählen und ein wieder anderes Mal wird man auf die Straße geschickt.

Wie ist also die Situation, wenn ein ehemaliger Fahhradweg, welcher als solcher noch erkennbar ist, plötzlich nicht mehr ausgeschildert ist?

Grundsätzlich gilt: Fahrradfahrer müssen auf dem Radweg fahren, wenn dieser mit den Verkehrszeichen 241 (Getrennter Rad- und Gehweg), 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 273 (Radweg) beschildert ist. Hält man sich daran nicht, kann sogar ein Bußgeld drohen.

Schwieriger ist dann die Fragen: Was tun, wenn jegliche Beschilderung fehlt, aber der Radweg trotzdem klar vom Gehweg abgetrennt ist (z.B. durch eine weiße Linie auf dem Boden)? Die Antwort darauf ist, dass man den Gehweg weiterhin als Radfahrer befahren darf. Ist eine solche Trennung nach Entfernung der Schilder nicht mehr auszumachen, so ist der Weg nun wieder nur für Füßgänger gedacht.

 

 

letzte Änderung: 31.01.2022